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Stichwort |
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Erläuterung |
Aktive Anlagestrategie |
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Dies ist ein
Investmentstil, der darauf zielt, den Vergleichsindex zu
übertreffen, indem gewisse einbezogene Titel über- oder
untergewichtet werden. |
Anlageausschuss |
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Der Anlageausschuss setzt
die Anlagepolitik der Allianz Suisse Anlagestiftung fest. Dazu
werden Benchmarks und Bandbreiten für einzelne Branchen, Währungen
oder Länder, etc. festgelegt. Der Anlageausschuss überwacht die
Performance und überprüft, ob die Vermögensverwalter sich an die
Anlagepolitik halten. Die Mitglieder des Anlageausschusses werden
durch den Stiftungsrat bestimmt. |
Anlagefonds |
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Ein Anlagefonds ist ein
Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zur
gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der
Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung
für Rechnung der Anleger verwaltet wird. |
Anlagegruppe |
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Ein zusammengelegtes
Vermögen mit einem gemeinsamen Anlageziel und einer vorgegebenen
Anlagestrategie. Anleger erwerben sogenannte Ansprüche. Durch das in
der Regel relativ hohe Anlagevermögen kann eine breite
Risikoverteilung (Diversifikation) ermöglicht werden. |
Anlagen |
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In der Verordnung BVV 2
Art. 53ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorgeeinrichtung
ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des
Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch
für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen. |
Anlagerichtlinien |
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Die Anlagerichtlinien der
Allianz Suisse Anlagestiftung werden durch den Stiftungsrat erlassen
und von der Anlagerversammlung genehmigt. Sie regeln die
zugelassenen Anlagen und die maximalen Prozentanteile pro Titel und
Schuldner. Nicht geregelt werden die Bandbreiten für die Anlagen.
Deren Festlegung liegt in der Kompetenz des Anlageausschusses. Bei
neu aufgelegten Anlagegruppen kann der Stiftungsrat bis zur nächsten
ordentlichen Anlegerversammlung provisorische Anlagerichtlinien
erlassen. Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von
mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im
Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien zu verwalten. |
Anlagestiftung |
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Eine Anlagestiftung bietet
fondsähnliche Anlageprodukte an, die ausschliesslich schweizerischen
Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte
sind von der Ertragssteuer befreit. Ihre Anteile (Ansprüche) können
einkommenssteuerfrei abgegeben werden. Ihre Ausschüttungen erfolgen
ohne Abzug von Verrechnungssteuern. Die Anlagestiftungen zeichnen
sich durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen der Stiftung
aus. |
Anleger |
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Steuerbefreite
Einrichtungen der 2. Säule, welche ihre Gelder bei der
Anlagestiftung anlegen, werden Anleger genannt. |
Anlegererklärung |
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Jeder Anleger, der erstmals
Ansprüche an der Allianz Suisse Anlagestiftung zeichnet, muss eine
Anlegererklärung unterzeichnen. Darin bestätigt er, dass er
steuerbegünstigt ist und ermächtigt die Allianz Suisse
Anlagestiftung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer. |
Anlegerversammlung |
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Die Anlegerversammlung ist
das wichtigste Organ der Anlagestiftung. Alle wesentlichen
Entscheidungen werden von ihr getroffen (Änderungen der Statuten,
des Reglements und der Anlagerichtlinien, Wahl der Anlegervertreter
im Stiftungsrat, etc.). Das Stimmrecht in der Anlegerversammlung
richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche im Besitz jedes Anlegers.
Entscheide, die lediglich eine Anlagegruppe betreffen, werden nur
von den Anlegern der betreffenden Anlagegruppe getroffen. Pro Jahr
findet eine ordentliche Anlegerversammlung statt. Ausserordentliche
Anlegerversammlungen sind möglich. Die ordentliche Versammlung tritt
spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres und eine
ausserordentliche Versammlung spätestens 60 Tage nach Eingang des
Begehrens auf Einladung des Präsidenten des Stiftungsrates zusammen. |
Asset Allocation |
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Unter Asset Allocation wird
die Verteilung eines Vermögens auf einzelne Gruppen von Anlagen
verstanden |
Aufgelaufener
Ertrag |
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Saldierte Gewinn- und
Verlustrechnung im Zeitpunkt der Inventarwertsberechnung, dividiert
durch die jeweilige Anzahl Ansprüche. |
Aufsichtsbehörde |
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Die Aufsichtsbehörde für
Anlagestiftungen mit nationaler Bedeutung ist das Bundesamt für
Sozialversicherung (BSV). Für die übrigen Anlagestiftungen sind die
kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig. Die Aufsichtsbehörde
überwacht, dass die Anlagestiftungen die gesetzlichen Vorschriften
einhalten. |
Ausgabe |
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Die Ausgabe von Ansprüchen
führt die Geschäftsführung der Allianz Suisse Anlagestiftung durch.
Der Ausgabepreis lautet auf Schweizer Franken. Die Ansprüche werden
in der Regel täglich zum jeweiligen Ausgabepreis ausgegeben. Der
Kauf von Ansprüchen erfolgt mittels Zeichnung. |
Ausgabepreis |
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Der Ausgabepreis ist der
Preis, zu dem die Anleger Ansprüche der Allianz Suisse
Anlagestiftung erwerben können. Er setzt sich aus dem Inventarwert
des Anspruches und einem Zuschlag für die Kosten, die der Stiftung
im Zusammenhang mit der Anlage der einbezahlten Gelder entstehen
(z.B. für Courtagen, Stempelabgaben, Spesen), zusammen. Der volle
Ausgabepreis fliesst in das Vermögen der jeweiligen Anlagegruppe. Es
werden keine weiteren Zuschläge zum Ausgabepreis erhoben (keine
Courtagen, Ausgabekommissionen, Emissionsabgaben, etc.). |
Ausschüttung |
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Die jährlichen Nettoerträge
je Anlagegruppe werden in der Regel laufend reinvestiert
(Thesaurierung). Der Stiftungsrat kann auch festlegen, dass eine
Ertragsausschüttung vorgenommen wird. Er bestimmt in diesem Falle
die Höhe der Ausschüttung. |
Autonome
Vorsorgeeinrichtung |
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Vorsorgeeinrichtung, welche
die gesamten Risiken (Alter, Tod und Invalidität) selbst trägt. |
Basispunkt |
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100 Basispunkte entsprechen
1%. |
Beitrittserklärung |
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vgl. Anlegererklärung |
Benchmark |
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Vergleichsindex, an dem die
Leistung des Vermögensverwaltergemessen wird. Beim Vergleich der
Performance der Anlagegruppe mit der Performance des Vergleichsindex
muss berücksichtigt werden, dass die Anlagegruppe im Gegensatz zum
Vergleichsindex Kosten tragen muss (Management-Fees, Depotgebühren,
Transaktionskosten). Ebenfalls muss das in der Anlagegruppe
eingegangene Risiko nicht demjenigen des Vergleichsindex
entsprechen, was zu Performanceabweichungen führen kann. |
Berichterstattung |
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Statuten,
Stiftungsreglement und Anlagerichtlinien werden jedem Anleger beim
Beitritt zur Stiftung und nach jeder Revision abgegeben. Die Allianz
Suisse Anlagestiftung veröffentlicht jährlich einen umfassenden
Bericht über die Anlagestiftung und deren Anlagegruppen. Dieser
Bericht umfasst neben dem Bericht des Stiftungsrates die
Jahresrechnung, bestehend aus der Vermögensrechnung, der
Erfolgsrechnung und dem Anhang. Daneben werden im Jahresbericht auch
Angaben gemacht zur Verwendung des Erfolges, zur verfolgten
Anlagestrategie, zur Anlagestruktur, zur historischen Entwicklung
und zur Rendite der einzelnen Anlagegruppen. Im Jahresbericht auch
erwähnt werden die Organe der Stiftung, die Revisionsstelle und im
Falle von Immobilienanlagegruppen namentlich der Schätzungsexperte.
Weiter veröffentlicht die Allianz Suisse Anlagestiftung mindestens
viermal jährlich einen Bericht über den neusten Stand und
Entwicklung der einzelnen Anlagegruppen. Der Bericht enthält auch
Informationen über die Veränderungen der Anlegerstruktur. Inventare
zu den Anlagegruppen wie auch Informationen über einzelne Kaufs- und
Verkaufstransaktionen innerhalb der Anlagegruppen werden nur auf
Verlangen des Anlegers abgegeben. |
Beta |
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Beta ist ein Mass für das
systematische Risiko eines Aktienportefeuilles: Steigt oder sinkt
der Aktienmarkt um x%, dann ist zu erwarten, dass sich ein
Portefeuille mit einem Beta von b wertmässig um b.x% verändert.
Relevant und nützlich ist Beta vor allem für breit diversifizierte
Aktienportefeuilles. Betas werden auch für einzelne Aktien
berechnet; das Portefeuille-Beta entspricht dann der gewichteten
Summe der Einzel-Betas. |
Bewertungsverfahren |
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Die Anlagegruppen der
Allianz Suisse Anlagestiftung werden mittels Forward Pricing
abgewickelt. Das Forward Pricing ist der internationale Standard für
die tägliche Bewertung von Anlagefonds. Zeichnungen und Rückgaben
erfolgen auf der Basis der Börsenschlusskurse des Tages der
Auftragserteilung. Basierend auf diesen Kursen wird am nächsten Tag
der Nettoinventarwert berechnet. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt
der Auftragserteilung der genaue Kurs der Anlagegruppe noch nicht
bekannt ist. Dank der Zeichnung vor dem Tagesschlusskurs wird
sichergestellt, dass auch bei grossen Tagesschwankungen der Märkte
niemand einen Informationsvorsprung ausnutzen kann. Es werden sowohl
die Interessen der bestehenden Anleger als auch diejenigen der
Neueinsteiger geschützt. Zeichnungen und Rückgabemitteilungen für
Anlagegruppen der Allianz Suisse Anlagestiftung können täglich bis
11.00 Uhr aufgegeben werden. Zeichnungen bzw. Rückgabemitteilungen,
welche nach 11.00 Uhr bei der Allianz Suisse Anlagestiftung
eintreffen, beziehen sich automatisch auf das nächstfolgende
Ausgabe- bzw. Rücknahmedatum. |
BSV |
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Bundesamt für
Sozialversicherung |
Bundesamt für
Sozialversicherung |
|
vgl. Aufsichtsbehörde |
BVG |
|
Im Rahmen des
schweizerischen Drei-Säulen-Prinzips regelt dieses Gesetz
(Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge) den obligatorischen Teil der zweiten Säule, der
beruflichen Vorsorge. |
BVV2 |
|
Vom Bundesrat erlassene
Verordnung zum BVG. Sie regelt die wichtigsten Details, unter
anderem die Anlagevorschriften. |
Dachfonds |
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Anlagefonds, der sein
Vermögen in die Anteile anderer Anlagefonds investiert. Nicht zu
verwechseln mit einem Dachfonds ist der sogenannte Umbrella-Fonds
(siehe Umbrella-Fonds). |
Depotgebühren |
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vgl. Management Fee |
Derivate |
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Unter bestimmten
Voraussetzungen, welche in den Anlagerichtlinien genau geregelt
sind, ist der Einsatz von derivativen Instrumenten in den
Anlagegruppen der Allianz Suisse Anlagestiftung erlaubt. |
Direkte Rendite |
|
Die direkte Rendite misst
den auf Ausschüttungen (Coupons oder Dividenden) beruhenden
Anlageerfolg. Sie ist von der Gesamtrendite zu unterscheiden, die
den Anlageerfolg aus Ausschüttung und Kursveränderung misst. |
Diversifikation |
|
Diversifikation bezeichnet
die Verringerung des Risikos eines Portefeuilles durch die
Verteilung der Anlagen auf viele verschiedene Märkte und/oder
Wertschriften (Asset Allocation). Die Reduktion des Risikos dank der
Diversifikation gelingt nur, wenn die Anlagen nicht zu stark
voneinander abhängig sind, das heisst, wenn sie nicht vollkommen
miteinander korrelieren. |
Duration |
|
Die Duration gibt die
gewichtete mittlere Restlaufzeit in Jahren einer Obligationenanlage
an, wobei nicht nur die Rückzahlung(en), sondern auch die
anfallenden Zinsen berücksichtigt werden. Sie dient dem Abschätzen
der Wertveränderung eines Portefeuilles infolge Verschiebung des
allgemeinen Zinsniveaus. Verändert sich das Zinsniveau um x%, ist
für ein Portefeuille mit einer Duration von d eine Wertveränderung
von x%. d zu gewärtigen, wobei die Zinsveränderung und die
Kursveränderung in entgegengesetzter Richtung erfolgen: Ein
Obligationenportefeuille mit einer Duration von 4 wird 4% seines
Werts einbüssen, wenn das Zinsniveau um 1 Prozentpunkt steigt. Die
Duration kann für eine einzelne Obligation oder ein ganzes
Obligationenportefeuille berechnet werden. |
Finanzierungsstiftung |
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Sie dient in der Regel zur
Finanzierung einer anderen Vorsorgeeinrichtung. Sie kann aber im
Falle einer vorzeitigen Pensionierung auch sogenannte
Überbrückungsrenten ausrichten. |
Forward-Pricing |
|
vgl. Bewertungsverfahren |
Fund of Funds |
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vgl. Dachfonds |
Gemeinschaftseinrichtung |
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Vorsorgeeinrichtung, die
meistens von einem Verband errichtet wird, damit sich ihr die in ihm
organisierten, rechtlich und finanziell voneinander unabhängigen
Arbeitgeber anschliessen können. |
Gesamtrendite |
|
Die Gesamtrendite misst den
Anlageerfolg bestehend aus der Kursveränderung und den ausbezahlten
Ausschüttungen (Coupons und Dividenden). |
Geschäftsführung |
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Der Stiftungsrat der
Allianz Suisse Anlagestiftung kann gemäss Artikel 9 Ziffer 7 der
Statuten einen Geschäftsführer einsetzen. Dieser ist für das
operative Geschäft der Stiftung verantwortlich. Seine Kompetenzen
werden vom Stiftungsrat festgelegt. |
Geschäftsjahr |
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Das Geschäftsjahr der
Allianz Suisse Anlagestiftung endet jeweils am 31. März. |
Halbautonome
Vorsorgeeinrichtung |
|
Vorsorgeeinrichtung, welche
die Altersleistung selbst sicherstellt und demzufolge das Risiko der
Langlebigkeit selbst trägt. Die Risiken Tod und/oder Invalidität
lässt sie durch eine Versicherungsgesellschaft abdecken. |
Handel |
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Ein Handel von Ansprüchen
der Allianz Suisse Anlagestiftung findet nicht statt.
Zeichnung/Ausgabe und Rückgabe/Rücknahme erfolgt immer über die
Emissionsstelle. |
Indirekte
Anlagen |
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Kapitalanlage via
Anlagestiftungen, Anlagefonds oder Beteiligungsgesellschaften. |
Inventarwert |
|
Der Inventarwert je
Anlagegruppe setzt sich aus dem Verkehrswert der Anlagen und aus den
übrigen Aktiven, namentlich den aufgelaufenen Erträgen und Zinsen,
abzüglich allfälliger Schuldverpflichtungen und Spesen, zusammen.
Der Inventarwert wird auch Net Asset Value genannt. Inventarwert =
Kapitalwert + aufgelaufener Ertrag dividiert durch die jeweilige
Anzahl Ansprüche. |
Jahresbericht |
|
vgl. Berichterstattung. |
Kapitalwert |
|
Bewertung des Vermögens zu
Tageskursen dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche.
Kapitalwert = Inventarwert - aufgelaufener Ertrag dividiert durch
die jeweilige Anzahl Ansprüche. |
KGAST |
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Die in der Konferenz
Geschäftsführer Anlagestiftungen KGAST zusammengeschlossenen
Anlagestiftungen verpflichten sich, die in der Folge aufgeführten
Richtlinien zur Qualitätssicherung zu befolgen. Diese haben zum
Zweck, jegliche Risiken, welche über Risiken der Anlagemärkte
hinausgehen, zu minimieren. Die Richtlinien legen die
Mindestanforderungen fest, welche von Mitgliedern der KGAST erfüllt
werden müssen. Die Interessen der Mitstifter von KGAST-Stiftungen
erhalten dadurch besonderen Schutz. |
Kollektive Anlagen |
|
vgl. Indirekte Anlagen |
Kontrollstelle |
|
vgl. Revisionsstelle |
Korrelation |
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Die Korrelation ist ein
statistisches Mass für die Gleichläufigkeit zweier Variablen. Im
Zusammenhang mit Finanzanlagen wird immer von Gesamterträgen
ausgegangen. |
Kurspublikationen |
|
Für Anleger und
interessierte Kreise werden die Kurse täglich in folgenden Medien
publiziert: www.allianz-suisse.ch, NZZ, Bloomberg. |
Management
Fee |
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Das Honorar für die
Vermögensverwaltung (Verwaltungsgebühr) wird in Form einer Pauschale
abgegolten. Diese Pauschale beinhaltet im wesentlichen Konto- und
Depotgebühren, Aufwendungen der Vermögensverwaltung, Kosten für die
Durchführung der Anlegerversammlung, und die übrigen
Dienstleistungen wie Geschäftsführung, Buchhaltung, Marketing und
Vertrieb, Druck der Berichte und die Kosten für die Revisionsstelle.
Gebühren und Spesen für Wertschriftentransaktionen werden zusätzlich
separat erhoben. |
Moderne Portfoliotheorie |
|
Die moderne
Portfoliotheorie (Modern Portfolio Theory, MPT) befasst sich mit den
Mechanismen der Preisbildung auf den Finanzmärkten. Die Analyse
beruht auf theoretischen Annahmen und empirischen Beobachtungen. Die
quantitative Erfassung des Risikos von Finanzanlagen und die These
von der Effizienz der Finanzmärkte gehören zu den heute allgemein
anerkannten Grundsätzen der Vermögensverwaltung. Sie bilden die
Voraussetzung für die Entscheidungen zur Diversifikation von
Portefeuilles bzw. für die Asset allocation. |
Net Asset
Value |
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vgl. Inventarwert |
Passive
Anlagestrategie |
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Investmentstil, der den
Vergleichsindex abzubilden bestrebt ist, im Gegensatz zum aktiven
Investmentstil, der versucht, den Index zu überflügeln. |
Patronale
Vorsorgeeinrichtung |
|
Das Vermögen einer
patronalen Stiftung wird ausschliesslich durch Zuwendungen von
Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet,
jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Die Leistungen einer
patronalen Stiftung sind im allgemeinen reine Ermessensleistungen,
worauf die Destinatäre grundsätzlich keinen Rechtsanspruch haben. |
Pensionskasse |
|
vgl. Vorsorgeeinrichtung |
Performance |
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Die Performance gibt die
prozentuale Wertveränderung eines Anspruchs unter Berücksichtigung
der Wiederanlage der Ausschüttung an. Sie umfasst somit nebst der
Ausschüttung auch Veränderungen, die auf Kursgewinne oder –verluste
zurückzuführen sind. |
Quartalsbericht |
|
vgl. Berichterstattung |
Quellensteuer |
|
vgl. Verrechnungssteuer |
Rechnerischer
Nominalwert |
|
Der rechnerische
Nominalwert entspricht dem Nominalwert von Obligationen und
Liquidität in der Anlagegruppe, dividiert durch die jeweilige Anzahl
Ansprüche. Der rechnerische Nominalwert wird auch theoretische
Nominalwert genannt. |
Referenzindex |
|
vgl. Benchmark |
Regelwerk |
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Das Regelwerk der Allianz
Suisse Anlagestiftung besteht aus Statuten, Stiftungsreglement und
Anlagerichtlinien. Es ist in deutsch, französisch oder italienisch
für jedermann erhältlich. |
Revisionsstelle |
|
Als Revisionsstelle der
Allianz Suisse Anlagestiftung amtet die KPMG AG |
Risiko |
|
In der modernen
Portfoliotheorie wird die Standardabweichung der Anlagerenditen als
Mass für das Risiko (auch Volatiliät) verwendet. Diese statistische
Grösse misst die Schwankungsintensität der Renditen um ihren
Mittelwert bzw. ihren erwarteten Wert. |
Risikoprämie |
|
Risikobehaftete Anlagen
versprechen einen Ertrag, der über jenem einer risikolosen Anlage
liegt. Für gut diversifizierte Portefeuilles postuliert die moderne
Portfoliotheorie einen linearen Zusammenhang zwischen Risiko und
erwartetem Ertrag. Risikolos ist eine Festgeldanlage ohne
Schuldnerrisiko. |
Rückgabe |
|
vgl. Rücknahme |
Rücknahme |
|
Die Rücknahme von
Ansprüchen führt die Geschäftsführung der Allianz Suisse
Anlagestiftung durch. Der Rücknahmepreis lautet auf Schweizer
Franken. Die Ansprüche werden in der Regel täglich zum jeweiligen
Rücknahmepreis von der Anlagestiftung zurückgenommen. Die Rückgabe
von Ansprüchen seitens der Anleger erfolgt mittels schriftlicher
Mitteilung. |
Rücknahmepreis |
|
Der Rücknahmepreis ist der
Preis, zu dem die Anleger Ansprüche der Allianz Suisse
Anlagestiftung zurückgeben können. Er setzt sich aus dem
Inventarwert des Anspruches und einem Abschlag für die Kosten, die
der Stiftung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen entstehen
(z.B. für Courtagen, Stempelabgaben, Spesen), zusammen. Der gesamte
Abschlag fliesst in das Vermögen der jeweiligen Anlagegruppe. Es
werden keine weiteren Abschläge zum Rücknahmepreis erhoben (keine
Courtagen, Rücknahmekommissionen, Rücknahmeabgaben, etc.). |
Sammeleinrichtung |
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Vorsorgeeinrichtung, die
meistens von einer Versicherung, Bank oder Treuhandfirma errichtet
wird. Ihr können sich beliebige und voneinander unabhängige
Arbeitgeber anschliessen. |
Securities Lending |
|
Im Rahmen eines Securities-
Lending-Vertrages werden die Wertschriften eines Bankdepots gegen
Entgeld an Dritte ausgelehnt. Die Erträge aus dem Securieties
Lending werden, nach Abzug einer Kommission an die vermittelnde
Bank, der ausleihenden Institution gutgeschrieben. Die Coupon- und
Dividendengutschriften werden ausnahmslos dem Wertschriftenbesitzer
gutgeschrieben. Die vermittelnde Bank garantiert in der Regel die
Rückerstattung der ausgeliehenen Wertschriften. Teilweise erfolgt
auch eine Sicherstellung durch andere Wertschriften oder Barmittel
in einem sogenannten Collateral-Depot des Ausleihers. Für
Anlagestiftungen kann durch das Securities Lending ein Zusatzertrag
generiert werden. |
Settlement Date |
|
Die Valuta für sämtliche
Anlagegruppen beträgt zwei Arbeitstage, wobei Basis für die
Valutaberechnung der Bewertungstag ist und nicht etwa der Tag der
Auftragserteilung. |
Spread |
|
Der Spread ist die
(prozentuale) Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis. Der
Spread wird begründet mit den Kosten, die bei der Anlage von
neuzufliessenden Geldern (resp. beim Verkauf von Anlagen) entstehen.
Er fliesst in das Vermögen der Anlagegruppen. Bei der Festlegung des
Spreads wird berücksichtigt, dass nur Netto-Neugeld-Zuflüsse (resp.
Abflüsse) investiert (desinvestiert) werden müssen. |
Stammvermögen |
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Das Stammvermögen ist das
nicht einer einzelnen Anlagegruppe zugeordnete Vermögen der
Anlagestiftung. Es wird aus den Mitstifterbeiträgen geäufnet. Diese
sind von den Mitstiftern (nicht aber von den Anlegern) bei der
Aufnahme in die Anlagestiftung zu entrichten. |
Standardabweichung |
|
vgl. Risiko |
Statuten |
|
Die Statuten der Allianz
Suisse Anlagestiftung sind die grundlegendsten Bestimmungen der
Anlagestiftung. Sie können nur mit Zweidrittelsmehrheit der Anleger
geändert werden. Statutenänderungen müssen von der Aufsichtsbehörde
genehmigt werden. |
Stempelsteuer |
|
Umsatzabgabe auf
Börsentransaktionen. Bei der Zeichnung und Rückgabe von Ansprüchen
einer Anlagestiftung sind die Anleger von der Stempelsteuer befreit.
Allerdings ist die Anlagestiftung für Börsentransaktionen innerhalb
der Anlagegruppen stempelsteuerpflichtig. |
Steuern |
|
Zumal nur in der Schweiz
domizilierte steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen in die
Anlagegruppen einer Anlagestiftung investieren können, bedeutet
dies, dass die in der Allianz Suisse Anlagestiftung angelegten
Gelder von Steuern auf dem Einkommen, Kapitalgewinn oder Vermögen
befreit sind. Die auf den Zins- und Dividendenerträgen der
Anlagegruppen zurückbehaltene Verrechnungssteuer wird direkt durch
die Allianz Suisse Anlagestiftung bei der Steuerbehörde
zurückgefordert. Der Anleger erhält dadurch jährlich den Vorteil,
dass er sich nicht mehr um die administrativ sonst recht aufwendige
Rückforderung der Verrechnungssteuer kümmern muss. |
Stifterin |
|
Stifterin der Allianz
Suisse Anlagestiftung ist die Allianz Asset Management AG Der
Stifterin steht das statutarische Recht zu, drei Stiftungsräte zu
ernennen. |
Stiftungsrat |
|
Der Stiftungsrat der
Allianz Suisse Anlagestiftung setzt sich gemäss Statuten aus
mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern zusammen. Die
Stifterin hat das Recht, 3 Mitglieder zu ernennen. |
Stiftungsreglement |
|
Das Stiftungsreglement
ordnet in Ergänzung zu den Statuten die Grundzüge der
Geschäftstätigkeit der Allianz Suisse Anlagestiftung. Es regelt die
Kompetenzen der Organe, der Anlagekomitees und des Geschäftsführers.
Das Stiftungsreglement der Allianz Suisse Anlagestiftung wird durch
den Stiftungsrat erlassen und von der Anlagerversammlung genehmigt. |
Stimmrecht |
|
Das Stimmrecht in der
Anlegerversammlung richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche der
Anleger. In Angelegenheiten, die nur eine Anlagegruppe betreffen,
ist nur die Anzahl Ansprüche in dieser Anlagegruppe massgebend. |
Strategie |
|
Die Strategie legt die
langfristige Ausrichtung eines Portefeuilles fest. Für einzelne
Märkte und/oder Wertschriften beschreibt sie die Normalpositionen,
die über einen längeren Zeitraum hinweg gesehen den tatsächlichen
Positionen des Portefeuilles entsprechen sollten. Eine Strategie ist
immer langfristig ausgerichtet. Von der langfristig orientierten
Strategie ist die kurzfristig orientierte Taktik zu unterscheiden.
Die Strategie misst sich an der Benchmark eines Portefeuilles. |
Taktik |
|
Taktik bezeichnet die
Bemühungen im täglichen Portfoliomanagement, durch kurzfristige,
gezielte Abweichungen von der Strategie einen Mehrertrag zu
erzielen. In der Regel werden Bandbreiten definiert, innerhalb deren
von der Strategie abgewichen werden darf. |
Teilautonome
Vorsorgeeinrichtung |
|
vgl. Halbautonome
Vorsorgeeinrichtung |
Theoretische Nominalwert |
|
vgl. Rechnerischer
Nominalwert |
Thesaurierung |
|
vgl. Ausschüttung |
Total Return |
|
vgl. Gesamtrendite |
Tracking error |
|
Der Tracking error misst
das Risiko der Abweichung eines Portefeuilles von der Benchmark. Er
wird gleich berechnet wie das Portefeuillerisiko: als
Standardabweichung. Ausgangspunkt sind jedoch nicht Renditen,
sondern Renditedifferenzen zwischen dem Portefeuille und der
Benchmark. Die Interpretation des Tracking error erfolgt analog zur
Interpretation des Risikos, berücksichtigt aber die unterschiedliche
Berechnungsart. |
Transaktionskosten |
|
Die Transaktionskosten
setzen sich aus den Kosten zusammen, die beim Kauf, resp. Verkauf
von Wertschriften entstehen (ausländische Courtagen, Steuern und
Abgaben, Geld-/Briefdifferenz, etc.). |
Umbrella-Fonds |
|
Fondskonstruktion, die aus
mehreren Subfonds zusammengesetzt ist. Die Gesamtheit der Subfonds
bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den Umbrella ein
Zulassungsverfahren nötig ist. Nach der erstmaligen Zulassung können
weitere Subfonds geschaffen werden. |
Valuta |
|
vgl. Settlement Date |
Verfallsrendite |
|
Die Verfallrendite ist die
durchschnittliche annualisierte Rendite, die ein Anleger erzielt,
wenn er eine Obligation bis zur vertraglich vorgesehenen Rückzahlung
behält. Die Rendite auf den frühestmöglichen Verfall rechnet die
Verfallrendite auf den frühestmöglichen Rückzahlungstermin. |
Vergleichsindex |
|
vgl. Benchmark |
Vermögensverwaltungsgebühr |
|
vgl. Management Fee |
Verrechnungssteuer |
|
Quellensteuer, die in
vielen Ländern bei der Ertragsausschüttung auf Wertschriften
abgezogen wird. Sie wird nach der korrekten Deklaration des Ertrages
von den Steuerbehörden zurückerstattet. Der Zweck der
Verrechnungssteuer besteht darin, die spätere Zinsbesteuerung bei
der Einkommens- oder Ertragssteuer sicherzustellen. Weil die Anleger
der Anlagestiftungen ohnehin nicht ertragssteuerpflichtig sind, darf
die Allianz Suisse Anlagestiftung die Ertragsausschüttung ohne
Verrechnungssteuerabzug vornehmen. |
Volatilität |
|
Volatilität ist auf den
Optionsmärkten der Begriff für das Risiko. In der Regel werden
Volatilität und Risiko als Synonyme verwendet. |
Vorsorgeeinrichtung |
|
Institution, welche die
berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch
wiederkehrende und/oder einmalige Leistungen (Renten und/oder
Kapital) gewährleistet. |
Vorsorgewerk |
|
Reglementierter
Vorsorgeplan eines Arbeitgebers. Es handelt sich um die übliche Form
für die von Sammelstiftungen mit den angeschlossenen Arbeitgebern
getroffenen Vereinbarungen. |
Watson
Wyatt Report |
|
Performance-Vergleich, der
im Auftrag der KGAST-Stiftungen von Watson Wyatt berechnet und
publiziert wird. Verglichen wird die Performance, das Risiko und das
Anlagevermögen der Anlagegruppen der KGAST-Stiftungen. |
Widmungsvermögen |
|
vgl. Stammvermögen |
Yield to
maturity |
|
vgl. Verfallsrendite |
Zeichnung |
|
vgl. Ausgabe |
Zeichnungsschluss |
|
vgl. Bewertungsverfahren |