Glossar

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Stichwort   Erläuterung
Aktive Anlagestrategie   Dies ist ein Investmentstil, der darauf zielt, den Vergleichsindex zu übertreffen, indem gewisse einbezogene Titel über- oder untergewichtet werden.
Anlageausschuss   Der Anlageausschuss setzt die Anlagepolitik der Allianz Suisse Anlagestiftung fest. Dazu werden Benchmarks und Bandbreiten für einzelne Branchen, Währungen oder Länder, etc. festgelegt. Der Anlageausschuss überwacht die Performance und überprüft, ob die Vermögensverwalter sich an die Anlagepolitik halten. Die Mitglieder des Anlageausschusses werden durch den Stiftungsrat bestimmt.
Anlagefonds   Ein Anlagefonds ist ein Vermögen, das aufgrund öffentlicher Werbung von den Anlegern zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage aufgebracht und von der Fondsleitung in der Regel nach dem Grundsatz der Risikoverteilung für Rechnung der Anleger verwaltet wird.
Anlagegruppe   Ein zusammengelegtes Vermögen mit einem gemeinsamen Anlageziel und einer vorgegebenen Anlagestrategie. Anleger erwerben sogenannte Ansprüche. Durch das in der Regel relativ hohe Anlagevermögen kann eine breite Risikoverteilung (Diversifikation) ermöglicht werden.
Anlagen   In der Verordnung BVV 2 Art. 53ff. wird dargelegt, in welcher Weise eine Vorsorgeeinrichtung ihr Vermögen anlegen darf. Seit Einführung des Freizügigkeitsgesetzes gelten die Anlagevorschriften der BVV 2 auch für die nichtregistrierten Vorsorgeeinrichtungen.
Anlagerichtlinien   Die Anlagerichtlinien der Allianz Suisse Anlagestiftung werden durch den Stiftungsrat erlassen und von der Anlagerversammlung genehmigt. Sie regeln die zugelassenen Anlagen und die maximalen Prozentanteile pro Titel und Schuldner. Nicht geregelt werden die Bandbreiten für die Anlagen. Deren Festlegung liegt in der Kompetenz des Anlageausschusses. Bei neu aufgelegten Anlagegruppen kann der Stiftungsrat bis zur nächsten ordentlichen Anlegerversammlung provisorische Anlagerichtlinien erlassen. Der Zweck einer Anlagestiftung ist es, Vermögen von mehreren Personalvorsorgeeinrichtungen sicher und gewinnbringend im Rahmen der gesetzlichen Anlagerichtlinien zu verwalten.
Anlagestiftung   Eine Anlagestiftung bietet fondsähnliche Anlageprodukte an, die ausschliesslich schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule vorbehalten sind. Diese Anlageprodukte sind von der Ertragssteuer befreit. Ihre Anteile (Ansprüche) können einkommenssteuerfrei abgegeben werden. Ihre Ausschüttungen erfolgen ohne Abzug von Verrechnungssteuern. Die Anlagestiftungen zeichnen sich durch Mitwirkungsrechte der Anleger in den Organen der Stiftung aus.
Anleger   Steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule, welche ihre Gelder bei der Anlagestiftung anlegen, werden Anleger genannt.
Anlegererklärung   Jeder Anleger, der erstmals Ansprüche an der Allianz Suisse Anlagestiftung zeichnet, muss eine Anlegererklärung unterzeichnen. Darin bestätigt er, dass er steuerbegünstigt ist und ermächtigt die Allianz Suisse Anlagestiftung zur Rückforderung der Verrechnungssteuer.
Anlegerversammlung   Die Anlegerversammlung ist das wichtigste Organ der Anlagestiftung. Alle wesentlichen Entscheidungen werden von ihr getroffen (Änderungen der Statuten, des Reglements und der Anlagerichtlinien, Wahl der Anlegervertreter im Stiftungsrat, etc.). Das Stimmrecht in der Anlegerversammlung richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche im Besitz jedes Anlegers. Entscheide, die lediglich eine Anlagegruppe betreffen, werden nur von den Anlegern der betreffenden Anlagegruppe getroffen. Pro Jahr findet eine ordentliche Anlegerversammlung statt. Ausserordentliche Anlegerversammlungen sind möglich. Die ordentliche Versammlung tritt spätestens sechs Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres und eine ausserordentliche Versammlung spätestens 60 Tage nach Eingang des Begehrens auf Einladung des Präsidenten des Stiftungsrates zusammen.
Asset Allocation   Unter Asset Allocation wird die Verteilung eines Vermögens auf einzelne Gruppen von Anlagen verstanden
Aufgelaufener Ertrag   Saldierte Gewinn- und Verlustrechnung im Zeitpunkt der Inventarwertsberechnung, dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche.
Aufsichtsbehörde   Die Aufsichtsbehörde für Anlagestiftungen mit nationaler Bedeutung ist das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV). Für die übrigen Anlagestiftungen sind die kantonalen Aufsichtsbehörden zuständig. Die Aufsichtsbehörde überwacht, dass die Anlagestiftungen die gesetzlichen Vorschriften einhalten.
Ausgabe   Die Ausgabe von Ansprüchen führt die Geschäftsführung der Allianz Suisse Anlagestiftung durch. Der Ausgabepreis lautet auf Schweizer Franken. Die Ansprüche werden in der Regel täglich zum jeweiligen Ausgabepreis ausgegeben. Der Kauf von Ansprüchen erfolgt mittels Zeichnung.
Ausgabepreis   Der Ausgabepreis ist der Preis, zu dem die Anleger Ansprüche der Allianz Suisse Anlagestiftung erwerben können. Er setzt sich aus dem Inventarwert des Anspruches und einem Zuschlag für die Kosten, die der Stiftung im Zusammenhang mit der Anlage der einbezahlten Gelder entstehen (z.B. für Courtagen, Stempelabgaben, Spesen), zusammen. Der volle Ausgabepreis fliesst in das Vermögen der jeweiligen Anlagegruppe. Es werden keine weiteren Zuschläge zum Ausgabepreis erhoben (keine Courtagen, Ausgabekommissionen, Emissionsabgaben, etc.).
Ausschüttung   Die jährlichen Nettoerträge je Anlagegruppe werden in der Regel laufend reinvestiert (Thesaurierung). Der Stiftungsrat kann auch festlegen, dass eine Ertragsausschüttung vorgenommen wird. Er bestimmt in diesem Falle die Höhe der Ausschüttung.
Autonome Vorsorgeeinrichtung   Vorsorgeeinrichtung, welche die gesamten Risiken (Alter, Tod und Invalidität) selbst trägt.
Basispunkt   100 Basispunkte entsprechen 1%.
Beitrittserklärung   vgl. Anlegererklärung
Benchmark   Vergleichsindex, an dem die Leistung des Vermögensverwaltergemessen wird. Beim Vergleich der Performance der Anlagegruppe mit der Performance des Vergleichsindex muss berücksichtigt werden, dass die Anlagegruppe im Gegensatz zum Vergleichsindex Kosten tragen muss (Management-Fees, Depotgebühren, Transaktionskosten). Ebenfalls muss das in der Anlagegruppe eingegangene Risiko nicht demjenigen des Vergleichsindex entsprechen, was zu Performanceabweichungen führen kann.
Berichterstattung   Statuten, Stiftungsreglement und Anlagerichtlinien werden jedem Anleger beim Beitritt zur Stiftung und nach jeder Revision abgegeben. Die Allianz Suisse Anlagestiftung veröffentlicht jährlich einen umfassenden Bericht über die Anlagestiftung und deren Anlagegruppen. Dieser Bericht umfasst neben dem Bericht des Stiftungsrates die Jahresrechnung, bestehend aus der Vermögensrechnung, der Erfolgsrechnung und dem Anhang. Daneben werden im Jahresbericht auch Angaben gemacht zur Verwendung des Erfolges, zur verfolgten Anlagestrategie, zur Anlagestruktur, zur historischen Entwicklung und zur Rendite der einzelnen Anlagegruppen. Im Jahresbericht auch erwähnt werden die Organe der Stiftung, die Revisionsstelle und im Falle von Immobilienanlagegruppen namentlich der Schätzungsexperte. Weiter veröffentlicht die Allianz Suisse Anlagestiftung mindestens viermal jährlich einen Bericht über den neusten Stand und Entwicklung der einzelnen Anlagegruppen. Der Bericht enthält auch Informationen über die Veränderungen der Anlegerstruktur. Inventare zu den Anlagegruppen wie auch Informationen über einzelne Kaufs- und Verkaufstransaktionen innerhalb der Anlagegruppen werden nur auf Verlangen des Anlegers abgegeben.
Beta   Beta ist ein Mass für das systematische Risiko eines Aktienportefeuilles: Steigt oder sinkt der Aktienmarkt um x%, dann ist zu erwarten, dass sich ein Portefeuille mit einem Beta von b wertmässig um b.x% verändert. Relevant und nützlich ist Beta vor allem für breit diversifizierte Aktienportefeuilles. Betas werden auch für einzelne Aktien berechnet; das Portefeuille-Beta entspricht dann der gewichteten Summe der Einzel-Betas.
Bewertungsverfahren   Die Anlagegruppen der Allianz Suisse Anlagestiftung werden mittels Forward Pricing abgewickelt. Das Forward Pricing ist der internationale Standard für die tägliche Bewertung von Anlagefonds. Zeichnungen und Rückgaben erfolgen auf der Basis der Börsenschlusskurse des Tages der Auftragserteilung. Basierend auf diesen Kursen wird am nächsten Tag der Nettoinventarwert berechnet. Dies bedeutet, dass zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der genaue Kurs der Anlagegruppe noch nicht bekannt ist. Dank der Zeichnung vor dem Tagesschlusskurs wird sichergestellt, dass auch bei grossen Tagesschwankungen der Märkte niemand einen Informationsvorsprung ausnutzen kann. Es werden sowohl die Interessen der bestehenden Anleger als auch diejenigen der Neueinsteiger geschützt. Zeichnungen und Rückgabemitteilungen für Anlagegruppen der Allianz Suisse Anlagestiftung können täglich bis 11.00 Uhr aufgegeben werden. Zeichnungen bzw. Rückgabemitteilungen, welche nach 11.00 Uhr bei der Allianz Suisse Anlagestiftung eintreffen, beziehen sich automatisch auf das nächstfolgende Ausgabe- bzw. Rücknahmedatum.
BSV   Bundesamt für Sozialversicherung
Bundesamt für Sozialversicherung   vgl. Aufsichtsbehörde
BVG   Im Rahmen des schweizerischen Drei-Säulen-Prinzips regelt dieses Gesetz (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) den obligatorischen Teil der zweiten Säule, der beruflichen Vorsorge.
BVV2   Vom Bundesrat erlassene Verordnung zum BVG. Sie regelt die wichtigsten Details, unter anderem die Anlagevorschriften.
Dachfonds   Anlagefonds, der sein Vermögen in die Anteile anderer Anlagefonds investiert. Nicht zu verwechseln mit einem Dachfonds ist der sogenannte Umbrella-Fonds (siehe Umbrella-Fonds).
Depotgebühren   vgl. Management Fee
Derivate   Unter bestimmten Voraussetzungen, welche in den Anlagerichtlinien genau geregelt sind, ist der Einsatz von derivativen Instrumenten in den Anlagegruppen der Allianz Suisse Anlagestiftung erlaubt.
Direkte Rendite   Die direkte Rendite misst den auf Ausschüttungen (Coupons oder Dividenden) beruhenden Anlageerfolg. Sie ist von der Gesamtrendite zu unterscheiden, die den Anlageerfolg aus Ausschüttung und Kursveränderung misst.
Diversifikation   Diversifikation bezeichnet die Verringerung des Risikos eines Portefeuilles durch die Verteilung der Anlagen auf viele verschiedene Märkte und/oder Wertschriften (Asset Allocation). Die Reduktion des Risikos dank der Diversifikation gelingt nur, wenn die Anlagen nicht zu stark voneinander abhängig sind, das heisst, wenn sie nicht vollkommen miteinander korrelieren.
Duration   Die Duration gibt die gewichtete mittlere Restlaufzeit in Jahren einer Obligationenanlage an, wobei nicht nur die Rückzahlung(en), sondern auch die anfallenden Zinsen berücksichtigt werden. Sie dient dem Abschätzen der Wertveränderung eines Portefeuilles infolge Verschiebung des allgemeinen Zinsniveaus. Verändert sich das Zinsniveau um x%, ist für ein Portefeuille mit einer Duration von d eine Wertveränderung von x%. d zu gewärtigen, wobei die Zinsveränderung und die Kursveränderung in entgegengesetzter Richtung erfolgen: Ein Obligationenportefeuille mit einer Duration von 4 wird 4% seines Werts einbüssen, wenn das Zinsniveau um 1 Prozentpunkt steigt. Die Duration kann für eine einzelne Obligation oder ein ganzes Obligationenportefeuille berechnet werden.
Finanzierungsstiftung   Sie dient in der Regel zur Finanzierung einer anderen Vorsorgeeinrichtung. Sie kann aber im Falle einer vorzeitigen Pensionierung auch sogenannte Überbrückungsrenten ausrichten.
Forward-Pricing   vgl. Bewertungsverfahren
Fund of Funds   vgl. Dachfonds
Gemeinschaftseinrichtung   Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einem Verband errichtet wird, damit sich ihr die in ihm organisierten, rechtlich und finanziell voneinander unabhängigen Arbeitgeber anschliessen können.
Gesamtrendite   Die Gesamtrendite misst den Anlageerfolg bestehend aus der Kursveränderung und den ausbezahlten Ausschüttungen (Coupons und Dividenden).
Geschäftsführung   Der Stiftungsrat der Allianz Suisse Anlagestiftung kann gemäss Artikel 9 Ziffer 7 der Statuten einen Geschäftsführer einsetzen. Dieser ist für das operative Geschäft der Stiftung verantwortlich. Seine Kompetenzen werden vom Stiftungsrat festgelegt.
Geschäftsjahr   Das Geschäftsjahr der Allianz Suisse Anlagestiftung endet jeweils am 31. März.
Halbautonome Vorsorgeeinrichtung   Vorsorgeeinrichtung, welche die Altersleistung selbst sicherstellt und demzufolge das Risiko der Langlebigkeit selbst trägt. Die Risiken Tod und/oder Invalidität lässt sie durch eine Versicherungsgesellschaft abdecken.
Handel   Ein Handel von Ansprüchen der Allianz Suisse Anlagestiftung findet nicht statt. Zeichnung/Ausgabe und Rückgabe/Rücknahme erfolgt immer über die Emissionsstelle.
Indirekte Anlagen   Kapitalanlage via Anlagestiftungen, Anlagefonds oder Beteiligungsgesellschaften.
Inventarwert   Der Inventarwert je Anlagegruppe setzt sich aus dem Verkehrswert der Anlagen und aus den übrigen Aktiven, namentlich den aufgelaufenen Erträgen und Zinsen, abzüglich allfälliger Schuldverpflichtungen und Spesen, zusammen. Der Inventarwert wird auch Net Asset Value genannt. Inventarwert = Kapitalwert + aufgelaufener Ertrag dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche.
Jahresbericht   vgl. Berichterstattung.
Kapitalwert   Bewertung des Vermögens zu Tageskursen dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche. Kapitalwert = Inventarwert - aufgelaufener Ertrag dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche.
KGAST   Die in der Konferenz Geschäftsführer Anlagestiftungen KGAST zusammengeschlossenen Anlagestiftungen verpflichten sich, die in der Folge aufgeführten Richtlinien zur Qualitätssicherung zu befolgen. Diese haben zum Zweck, jegliche Risiken, welche über Risiken der Anlagemärkte hinausgehen, zu minimieren. Die Richtlinien legen die Mindestanforderungen fest, welche von Mitgliedern der KGAST erfüllt werden müssen. Die Interessen der Mitstifter von KGAST-Stiftungen erhalten dadurch besonderen Schutz.
Kollektive Anlagen   vgl. Indirekte Anlagen
Kontrollstelle   vgl. Revisionsstelle
Korrelation   Die Korrelation ist ein statistisches Mass für die Gleichläufigkeit zweier Variablen. Im Zusammenhang mit Finanzanlagen wird immer von Gesamterträgen ausgegangen.
Kurspublikationen   Für Anleger und interessierte Kreise werden die Kurse täglich in folgenden Medien publiziert: www.allianz-suisse.ch, NZZ, Bloomberg.
Management Fee   Das Honorar für die Vermögensverwaltung (Verwaltungsgebühr) wird in Form einer Pauschale abgegolten. Diese Pauschale beinhaltet im wesentlichen Konto- und Depotgebühren, Aufwendungen der Vermögensverwaltung, Kosten für die Durchführung der Anlegerversammlung, und die übrigen Dienstleistungen wie Geschäftsführung, Buchhaltung, Marketing und Vertrieb, Druck der Berichte und die Kosten für die Revisionsstelle. Gebühren und Spesen für Wertschriftentransaktionen werden zusätzlich separat erhoben.
Moderne Portfoliotheorie   Die moderne Portfoliotheorie (Modern Portfolio Theory, MPT) befasst sich mit den Mechanismen der Preisbildung auf den Finanzmärkten. Die Analyse beruht auf theoretischen Annahmen und empirischen Beobachtungen. Die quantitative Erfassung des Risikos von Finanzanlagen und die These von der Effizienz der Finanzmärkte gehören zu den heute allgemein anerkannten Grundsätzen der Vermögensverwaltung. Sie bilden die Voraussetzung für die Entscheidungen zur Diversifikation von Portefeuilles bzw. für die Asset allocation.
Net Asset Value   vgl. Inventarwert
Passive Anlagestrategie   Investmentstil, der den Vergleichsindex abzubilden bestrebt ist, im Gegensatz zum aktiven Investmentstil, der versucht, den Index zu überflügeln.
Patronale Vorsorgeeinrichtung   Das Vermögen einer patronalen Stiftung wird ausschliesslich durch Zuwendungen von Seiten des Arbeitgebers oder durch eigene Kapitalerträge gebildet, jedenfalls nicht aus Beiträgen der Destinatäre. Die Leistungen einer patronalen Stiftung sind im allgemeinen reine Ermessensleistungen, worauf die Destinatäre grundsätzlich keinen Rechtsanspruch haben.
Pensionskasse   vgl. Vorsorgeeinrichtung
Performance   Die Performance gibt die prozentuale Wertveränderung eines Anspruchs unter Berücksichtigung der Wiederanlage der Ausschüttung an. Sie umfasst somit nebst der Ausschüttung auch Veränderungen, die auf Kursgewinne oder –verluste zurückzuführen sind.
Quartalsbericht   vgl. Berichterstattung
Quellensteuer   vgl. Verrechnungssteuer
Rechnerischer Nominalwert   Der rechnerische Nominalwert entspricht dem Nominalwert von Obligationen und Liquidität in der Anlagegruppe, dividiert durch die jeweilige Anzahl Ansprüche. Der rechnerische Nominalwert wird auch theoretische Nominalwert genannt.
Referenzindex   vgl. Benchmark
Regelwerk   Das Regelwerk der Allianz Suisse Anlagestiftung besteht aus Statuten, Stiftungsreglement und Anlagerichtlinien. Es ist in deutsch, französisch oder italienisch für jedermann erhältlich.
Revisionsstelle   Als Revisionsstelle der Allianz Suisse Anlagestiftung amtet die KPMG AG
Risiko   In der modernen Portfoliotheorie wird die Standardabweichung der Anlagerenditen als Mass für das Risiko (auch Volatiliät) verwendet. Diese statistische Grösse misst die Schwankungsintensität der Renditen um ihren Mittelwert bzw. ihren erwarteten Wert.
Risikoprämie   Risikobehaftete Anlagen versprechen einen Ertrag, der über jenem einer risikolosen Anlage liegt. Für gut diversifizierte Portefeuilles postuliert die moderne Portfoliotheorie einen linearen Zusammenhang zwischen Risiko und erwartetem Ertrag. Risikolos ist eine Festgeldanlage ohne Schuldnerrisiko.
Rückgabe   vgl. Rücknahme
Rücknahme   Die Rücknahme von Ansprüchen führt die Geschäftsführung der Allianz Suisse Anlagestiftung durch. Der Rücknahmepreis lautet auf Schweizer Franken. Die Ansprüche werden in der Regel täglich zum jeweiligen Rücknahmepreis von der Anlagestiftung zurückgenommen. Die Rückgabe von Ansprüchen seitens der Anleger erfolgt mittels schriftlicher Mitteilung.
Rücknahmepreis   Der Rücknahmepreis ist der Preis, zu dem die Anleger Ansprüche der Allianz Suisse Anlagestiftung zurückgeben können. Er setzt sich aus dem Inventarwert des Anspruches und einem Abschlag für die Kosten, die der Stiftung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen entstehen (z.B. für Courtagen, Stempelabgaben, Spesen), zusammen. Der gesamte Abschlag fliesst in das Vermögen der jeweiligen Anlagegruppe. Es werden keine weiteren Abschläge zum Rücknahmepreis erhoben (keine Courtagen, Rücknahmekommissionen, Rücknahmeabgaben, etc.).
Sammeleinrichtung   Vorsorgeeinrichtung, die meistens von einer Versicherung, Bank oder Treuhandfirma errichtet wird. Ihr können sich beliebige und voneinander unabhängige Arbeitgeber anschliessen.
Securities Lending   Im Rahmen eines Securities- Lending-Vertrages werden die Wertschriften eines Bankdepots gegen Entgeld an Dritte ausgelehnt. Die Erträge aus dem Securieties Lending werden, nach Abzug einer Kommission an die vermittelnde Bank, der ausleihenden Institution gutgeschrieben. Die Coupon- und Dividendengutschriften werden ausnahmslos dem Wertschriftenbesitzer gutgeschrieben. Die vermittelnde Bank garantiert in der Regel die Rückerstattung der ausgeliehenen Wertschriften. Teilweise erfolgt auch eine Sicherstellung durch andere Wertschriften oder Barmittel in einem sogenannten Collateral-Depot des Ausleihers. Für Anlagestiftungen kann durch das Securities Lending ein Zusatzertrag generiert werden.
Settlement Date   Die Valuta für sämtliche Anlagegruppen beträgt zwei Arbeitstage, wobei Basis für die Valutaberechnung der Bewertungstag ist und nicht etwa der Tag der Auftragserteilung.
Spread   Der Spread ist die (prozentuale) Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis. Der Spread wird begründet mit den Kosten, die bei der Anlage von neuzufliessenden Geldern (resp. beim Verkauf von Anlagen) entstehen. Er fliesst in das Vermögen der Anlagegruppen. Bei der Festlegung des Spreads wird berücksichtigt, dass nur Netto-Neugeld-Zuflüsse (resp. Abflüsse) investiert (desinvestiert) werden müssen.
Stammvermögen   Das Stammvermögen ist das nicht einer einzelnen Anlagegruppe zugeordnete Vermögen der Anlagestiftung. Es wird aus den Mitstifterbeiträgen geäufnet. Diese sind von den Mitstiftern (nicht aber von den Anlegern) bei der Aufnahme in die Anlagestiftung zu entrichten.
Standardabweichung   vgl. Risiko
Statuten   Die Statuten der Allianz Suisse Anlagestiftung sind die grundlegendsten Bestimmungen der Anlagestiftung. Sie können nur mit Zweidrittelsmehrheit der Anleger geändert werden. Statutenänderungen müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden.
Stempelsteuer   Umsatzabgabe auf Börsentransaktionen. Bei der Zeichnung und Rückgabe von Ansprüchen einer Anlagestiftung sind die Anleger von der Stempelsteuer befreit. Allerdings ist die Anlagestiftung für Börsentransaktionen innerhalb der Anlagegruppen stempelsteuerpflichtig.
Steuern   Zumal nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen in die Anlagegruppen einer Anlagestiftung investieren können, bedeutet dies, dass die in der Allianz Suisse Anlagestiftung angelegten Gelder von Steuern auf dem Einkommen, Kapitalgewinn oder Vermögen befreit sind. Die auf den Zins- und Dividendenerträgen der Anlagegruppen zurückbehaltene Verrechnungssteuer wird direkt durch die Allianz Suisse Anlagestiftung bei der Steuerbehörde zurückgefordert. Der Anleger erhält dadurch jährlich den Vorteil, dass er sich nicht mehr um die administrativ sonst recht aufwendige Rückforderung der Verrechnungssteuer kümmern muss.
Stifterin   Stifterin der Allianz Suisse Anlagestiftung ist die Allianz Asset Management AG Der Stifterin steht das statutarische Recht zu, drei Stiftungsräte zu ernennen.
Stiftungsrat   Der Stiftungsrat der Allianz Suisse Anlagestiftung setzt sich gemäss Statuten aus mindestens fünf und höchstens acht Mitgliedern zusammen. Die Stifterin hat das Recht, 3 Mitglieder zu ernennen.
Stiftungsreglement   Das Stiftungsreglement ordnet in Ergänzung zu den Statuten die Grundzüge der Geschäftstätigkeit der Allianz Suisse Anlagestiftung. Es regelt die Kompetenzen der Organe, der Anlagekomitees und des Geschäftsführers. Das Stiftungsreglement der Allianz Suisse Anlagestiftung wird durch den Stiftungsrat erlassen und von der Anlagerversammlung genehmigt.
Stimmrecht   Das Stimmrecht in der Anlegerversammlung richtet sich nach der Anzahl der Ansprüche der Anleger. In Angelegenheiten, die nur eine Anlagegruppe betreffen, ist nur die Anzahl Ansprüche in dieser Anlagegruppe massgebend.
Strategie   Die Strategie legt die langfristige Ausrichtung eines Portefeuilles fest. Für einzelne Märkte und/oder Wertschriften beschreibt sie die Normalpositionen, die über einen längeren Zeitraum hinweg gesehen den tatsächlichen Positionen des Portefeuilles entsprechen sollten. Eine Strategie ist immer langfristig ausgerichtet. Von der langfristig orientierten Strategie ist die kurzfristig orientierte Taktik zu unterscheiden. Die Strategie misst sich an der Benchmark eines Portefeuilles.
Taktik   Taktik bezeichnet die Bemühungen im täglichen Portfoliomanagement, durch kurzfristige, gezielte Abweichungen von der Strategie einen Mehrertrag zu erzielen. In der Regel werden Bandbreiten definiert, innerhalb deren von der Strategie abgewichen werden darf.
Teilautonome Vorsorgeeinrichtung   vgl. Halbautonome Vorsorgeeinrichtung
Theoretische Nominalwert   vgl. Rechnerischer Nominalwert
Thesaurierung   vgl. Ausschüttung
Total Return   vgl. Gesamtrendite
Tracking error   Der Tracking error misst das Risiko der Abweichung eines Portefeuilles von der Benchmark. Er wird gleich berechnet wie das Portefeuillerisiko: als Standardabweichung. Ausgangspunkt sind jedoch nicht Renditen, sondern Renditedifferenzen zwischen dem Portefeuille und der Benchmark. Die Interpretation des Tracking error erfolgt analog zur Interpretation des Risikos, berücksichtigt aber die unterschiedliche Berechnungsart.
Transaktionskosten   Die Transaktionskosten setzen sich aus den Kosten zusammen, die beim Kauf, resp. Verkauf von Wertschriften entstehen (ausländische Courtagen, Steuern und Abgaben, Geld-/Briefdifferenz, etc.).
Umbrella-Fonds   Fondskonstruktion, die aus mehreren Subfonds zusammengesetzt ist. Die Gesamtheit der Subfonds bildet eine juristische Einheit, so dass nur für den Umbrella ein Zulassungsverfahren nötig ist. Nach der erstmaligen Zulassung können weitere Subfonds geschaffen werden.
Valuta   vgl. Settlement Date
Verfallsrendite   Die Verfallrendite ist die durchschnittliche annualisierte Rendite, die ein Anleger erzielt, wenn er eine Obligation bis zur vertraglich vorgesehenen Rückzahlung behält. Die Rendite auf den frühestmöglichen Verfall rechnet die Verfallrendite auf den frühestmöglichen Rückzahlungstermin.
Vergleichsindex   vgl. Benchmark
Vermögensverwaltungsgebühr   vgl. Management Fee
Verrechnungssteuer   Quellensteuer, die in vielen Ländern bei der Ertragsausschüttung auf Wertschriften abgezogen wird. Sie wird nach der korrekten Deklaration des Ertrages von den Steuerbehörden zurückerstattet. Der Zweck der Verrechnungssteuer besteht darin, die spätere Zinsbesteuerung bei der Einkommens- oder Ertragssteuer sicherzustellen. Weil die Anleger der Anlagestiftungen ohnehin nicht ertragssteuerpflichtig sind, darf die Allianz Suisse Anlagestiftung die Ertragsausschüttung ohne Verrechnungssteuerabzug vornehmen.
Volatilität   Volatilität ist auf den Optionsmärkten der Begriff für das Risiko. In der Regel werden Volatilität und Risiko als Synonyme verwendet.
Vorsorgeeinrichtung   Institution, welche die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge durch wiederkehrende und/oder einmalige Leistungen (Renten und/oder Kapital) gewährleistet.
Vorsorgewerk   Reglementierter Vorsorgeplan eines Arbeitgebers. Es handelt sich um die übliche Form für die von Sammelstiftungen mit den angeschlossenen Arbeitgebern getroffenen Vereinbarungen.
Watson Wyatt Report   Performance-Vergleich, der im Auftrag der KGAST-Stiftungen von Watson Wyatt berechnet und publiziert wird. Verglichen wird die Performance, das Risiko und das Anlagevermögen der Anlagegruppen der KGAST-Stiftungen.
Widmungsvermögen   vgl. Stammvermögen
Yield to maturity   vgl. Verfallsrendite
Zeichnung   vgl. Ausgabe
Zeichnungsschluss   vgl. Bewertungsverfahren

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